Der neue „Bauturbo“ ermöglicht
einmalige Chancen!
Gerne prüfe ich kostenlos für Sie, ob das neue Baugesetz auch Ihnen Vorteile bringt
Über mich
Mein Name ist Patrick Hense und ich unterstütze Bauherren dabei, ihre Projekte sicher, effizient und im Einklang mit den aktuellen Baugesetzen zu realisieren.
Mit dieser Website helfe ich insbesondere privaten Grundstückseigentümern, die Chancen der neuen Baugesetz-Novelle richtig zu nutzen – von der ersten Grundstücksprüfung bis zur Genehmigungsanalyse.
Ich bin überzeugt: Wer gut informiert ist, spart Zeit, Kosten und vermeidet unnötige Umwege im Bauprozess. Außerdem besteht mit dem Bau-Turbo derzeit eine einmalige, befristete Chance, das maximum aus seinem Grundstück zu machen. Durch meine langjährige Tätigkeit in der kommunalen Bauverwaltung kenne ich die Abläufe, Entscheidungswege und Hintergründe von Bauanträgen aus erster Hand. Als Bauamtsleiter einer Kommune in Bayern arbeite ich direkt am entscheidenden Schnittpunkt zwischen Antragstellung und Genehmigung – und weiß daher genau, worauf es ankommt, damit ein Bauvorhaben erfolgreich und reibungslos umgesetzt werden kann.
Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich zu machen und Bauherren echte Entscheidungssicherheit zu geben.
Lernen Sie mich in einem kurzen Erstgespräch kennen – und lassen Sie uns prüfen, wie Sie Ihr Bauvorhaben optimal starten können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Was ist eine Bauvoranfrage genau? Wann macht diese Sinn?
Der Vorbescheid ist eine „Vorprüfung“. Er klärt nur die grundsätzliche Bebaubarkeit, nicht die statische oder architektonische Detailplanung. Er spart Ihnen aber das Risiko eines abgelehnten Bauantrags.
Was ist diese Grundstücksprüfung? Wie läuft sie ab?
Sie besitzen ein Grundstück oder eine Teilfläche und fragen sich, ob und wie Sie dieses bebauen können? Die Möglichkeiten sind vielfältig, aber für Laien oft schwer zu durchschauen. Ich helfe Ihnen dabei, das verborgene Potenzial Ihres Grundstücks fachmännisch zu analysieren.
Was ist der Bauturbo?
Zum 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Neben neuen Vorschriften zum Immissionsschutz, zur Landesverteidigung, zur Erleichterung von Befreiungen von Bebauungsplänen (§ 31 Abs. 3 BauGB) und Abweichungen vom Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 3b BauGB) wird dabei vor Allem die als „Bauturbo“ bezeichnete Kernvorschrift des § 246e Baugesetzbuch (BauGB) besondere Bedeutung erlangen.
Kostenloser Grundstücks-Check
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Grundstücks-Check und lassen Sie mich prüfen, ob Ihr Grundstück in den Genuss des Bau-Turbos kommt.
